In drei Urteilen hat der BFH entgegen einer früheren Aussage entschieden, dass überhöhte Entgeltzahlungen von einer GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person zwar ertragsteuerlich, nicht aber schenkungsteuerlich zu erfassen sind. Eine Doppelbelastung kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, da der BFH im Verhältnis zwischen dem Gesellschafter und einer ihm nahestehenden Person eine freigebige Zuwendung nicht ausschließt.
Der BGH hat entschieden, dass bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch die innerhalb des Dreiwochenzeitraums nach dem Stichtag fällig werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II) zu berücksichtigen sind. Ferner konkretisiert die Entscheidung die erheblichen Beweis- und Darlegungsanforderungen für den GmbH-Geschäftsführer, der durch den Insolvenzverwalter wegen der Veranlassung von Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommen wird.
https://it-landgraf.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://it-landgraf.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-07-02 09:30:162019-09-09 10:36:21BGH ZU FESTSTELLUNG DER ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT: PASSIVA II SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN
Der BFH hat eine interessante Folgeentscheidung (VIII R 13/15) zu unserem Beitrag in Q4 zum BFH-Urteil – IX R 36/15 getroffen: Der endgültige Ausfall eines Darlehens führt demnach zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust, der bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für Gesellschafterdarlehen gilt und ein Gesellschafter kann dabei sogar von einer höheren steuerlichen Anerkennung profitieren, als bei einer Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten.
https://it-landgraf.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://it-landgraf.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-07-02 09:20:452019-09-09 10:53:56DER ENDGÜLTIGE AUSFALL EINES GESELLSCHAFTERDARLEHENS IST ALS VERLUST BEI EINKÜNFTEN AUS KAPITALVERMÖGEN ZU BERÜCKSICHTIGEN – DAS SOLLTEN GESELLSCHAFTER ZUKÜNFTIG BEACHTEN
Nach einhelliger Auffassung der Literatur zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind dessen Vorschriften nicht auf Geschäftsführer anwendbar. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst entschieden, dass ein Geschäftsführer infolge einer nach dem AÜG unerlaubten Überlassung rentenversicherungspflichtig sei. Es stellt sich daher die Frage, ob und in welchem Umfang die Beschäftigung von Geschäftsführern doch unter das AÜG fallen kann.
https://it-landgraf.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://it-landgraf.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-07-02 09:10:412019-09-09 11:41:00GILT FÜR GESCHÄFTSFÜHRER DAS ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ?
<p>Der BGH hat in zwei Entscheidungen zur Zulässigkeit der Bestellung von Sicherheiten, die Gesellschaften zugunsten ihrer Gesellschafter bestellen, und zu den sog. Kapitalerhaltungsregeln in der Aktiengesellschaft und der GmbH Stellung genommen. Die Kapitalerhaltungsregeln haben eine „indirekte“ Wirkung auf Finanzierungen in Konzernsachverhalten, weil die Verletzung zur (persönlichen) Haftung von abhängigen Geschäftsleitern führen kann. Die Praxis behilft […]
Der BGH hat mit Beschluss vom 19.01.2017 – VII ZR 112/14 eine im Inland verklagte Limited, die während des laufenden Zivilverfahrens in ihrem Gründungsstaat England aus dem Gesellschaftsregister gelöscht wurde, für partei- und prozessunfähig erklärt. Der Beschluss gibt auch Anlass sich mit dem Schicksal der Gesellschaftsform der Limited und möglichen gesellschafts- sowie steuerrechtliche Konsequenzen nach […]
https://it-landgraf.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.png00Ester Hahnhttps://it-landgraf.de/wp-content/uploads/honert_logo_270px.pngEster Hahn2018-03-28 15:50:572018-04-05 15:12:02VERLUST DER PARTEI- UND PROZESSFÄHIGKEIT EINER IN DEUTSCHLAND VERKLAGTEN LIMITED
SCHENKUNGSTEUER BEI VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN – ERTRAG- UND SCHENKUNGSTEUERLICHE DOPPELBELASTUNG?
/in 2018 Q2In drei Urteilen hat der BFH entgegen einer früheren Aussage entschieden, dass überhöhte Entgeltzahlungen von einer GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person zwar ertragsteuerlich, nicht aber schenkungsteuerlich zu erfassen sind. Eine Doppelbelastung kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, da der BFH im Verhältnis zwischen dem Gesellschafter und einer ihm nahestehenden Person eine freigebige Zuwendung nicht ausschließt.
BGH ZU FESTSTELLUNG DER ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT: PASSIVA II SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN
/in 2018 Q2Der BGH hat entschieden, dass bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch die innerhalb des Dreiwochenzeitraums nach dem Stichtag fällig werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II) zu berücksichtigen sind. Ferner konkretisiert die Entscheidung die erheblichen Beweis- und Darlegungsanforderungen für den GmbH-Geschäftsführer, der durch den Insolvenzverwalter wegen der Veranlassung von Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommen wird.
DER ENDGÜLTIGE AUSFALL EINES GESELLSCHAFTERDARLEHENS IST ALS VERLUST BEI EINKÜNFTEN AUS KAPITALVERMÖGEN ZU BERÜCKSICHTIGEN – DAS SOLLTEN GESELLSCHAFTER ZUKÜNFTIG BEACHTEN
/in 2018 Q2Der BFH hat eine interessante Folgeentscheidung (VIII R 13/15) zu unserem Beitrag in Q4 zum BFH-Urteil – IX R 36/15 getroffen: Der endgültige Ausfall eines Darlehens führt demnach zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust, der bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für Gesellschafterdarlehen gilt und ein Gesellschafter kann dabei sogar von einer höheren steuerlichen Anerkennung profitieren, als bei einer Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten.
GILT FÜR GESCHÄFTSFÜHRER DAS ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ?
/in 2018 Q2Nach einhelliger Auffassung der Literatur zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind dessen Vorschriften nicht auf Geschäftsführer anwendbar. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst entschieden, dass ein Geschäftsführer infolge einer nach dem AÜG unerlaubten Überlassung rentenversicherungspflichtig sei. Es stellt sich daher die Frage, ob und in welchem Umfang die Beschäftigung von Geschäftsführern doch unter das AÜG fallen kann.
GEWÄHRUNG VON UPSTREAM-SICHERHEITEN – DAS SOLLTEN GESCHÄFTSFÜHRER BEACHTEN
/in 2018 Q1<p>Der BGH hat in zwei Entscheidungen zur Zulässigkeit der Bestellung von Sicherheiten, die Gesellschaften zugunsten ihrer Gesellschafter bestellen, und zu den sog. Kapitalerhaltungsregeln in der Aktiengesellschaft und der GmbH Stellung genommen. Die Kapitalerhaltungsregeln haben eine „indirekte“ Wirkung auf Finanzierungen in Konzernsachverhalten, weil die Verletzung zur (persönlichen) Haftung von abhängigen Geschäftsleitern führen kann. Die Praxis behilft […]
VERLUST DER PARTEI- UND PROZESSFÄHIGKEIT EINER IN DEUTSCHLAND VERKLAGTEN LIMITED
/in 2018 Q1Der BGH hat mit Beschluss vom 19.01.2017 – VII ZR 112/14 eine im Inland verklagte Limited, die während des laufenden Zivilverfahrens in ihrem Gründungsstaat England aus dem Gesellschaftsregister gelöscht wurde, für partei- und prozessunfähig erklärt. Der Beschluss gibt auch Anlass sich mit dem Schicksal der Gesellschaftsform der Limited und möglichen gesellschafts- sowie steuerrechtliche Konsequenzen nach […]